Weitere Informationen zum Bürgerentscheid
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Nebel,
gestalten Sie durch Ihre Wahl am 11. Februar 2024 die Zukunft unseres „Haus des Gastes“ in Nebel mit. Ihre Stimmen haben Gewicht und sind entscheidend.
Wenn Sie dafür sind, das „Haus des Gastes“ zukunftsfähig durch einen zeitgemäßen, förderfähigen Neubau für Insulaner:innen und Gäste mit erforderlicher Barrierefreiheit, Energieversorgung nach neuestem Standard, funktionalem Raumkonzept, notwendigem Brand- und Hochwasserschutz nachhaltig zu realisieren, dann stimmen Sie bitte wie auf dem Wahlzettel abgebildet.
In den letzten Wochen und Monaten wurde regelmäßig und gezielt die Arbeit der von Ihnen gewählten Gemeindevertretung im Rahmen des Bürgerbegehrens auf teilweise ehrverletzende Art und Weise diskreditiert.
Wir distanzieren uns nochmals ausdrücklich von dieser unsachlichen Stimmungsmache, der wir uns bewusst nicht angeschlossen haben und auch weiterhin nicht werden.
Der anstehende Bürgerentscheid ist vielmehr für unsere weitere politische Arbeit maßgeblich. Aus diesem Grunde würden wir uns über eine Beteiligung aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger freuen! Sie entscheiden über die Zukunft des Haus des Gastes.
Ungeachtet der Entscheidung, die Sie fällen, werden wir als von Ihnen gewählte Vertreter:innen das weitere Vorgehen auch zukünftig umsichtig und verantwortungsvoll -insbesondere im Hinblick auf eine leistbare Finanzierung- begleiten.
In den weiteren Ausführungen möchten wir einmal mehr auf die Gründe und Entscheidungsgrundlagen hinweisen, die unserer Meinung nach für einen kompletten Neubau sprechen.
Ihre Gemeindevertretung
Möglichkeit zur Briefwahl
Seit dem 8.1.2024 ist es Ihnen möglich, Briefabstimmungsunter-lagen zu beantragen. Dieser Service wird ihnen bis zum 7.2.2024, 10:00 Uhr bzw. 9.2.2024, 11:00 Uhr für SelbstabholerInnen, zur Verfügung stehen.
Zum Online-Antragsverfahren geht es hier
Der Handlungsbedarf rund um das „Haus des Gastes“ hat sich in den Jahren zunehmend verstärkt. Die Platzverhältnisse und Raumzuschnitte sind schon jetzt nicht mehr zeitgemäß und unzureichend (z.B. Kinderprogramm, Gemeinschaftswohnraum DLRG im OG).
Gleichzeitig sind die Ansprüche an zeitgemäßes Bauen, Energieversorgung, touristische Einrichtungen und Angebote deutlich gewachsen. Multifunktionalität und zeitgemäße Aufenthaltsqualitäten gewinnen insbesondere im Tourismus zunehmend an Bedeutung.
Die allgemeinen und baurechtlichen Anforderungen für eine zukunftsfähige Entwicklung sind aus Sicht der Gemeinde im vorhandenen „Haus des Gastes“ nicht bedarfsgerecht zu realisieren.
Steigende Kostenentwicklungen und anspruchsvollere Maßstäbe für eine optimale energetische Versorgung kommen erschwerend hinzu.
Was spricht gegen den Erhalt des Bestandsgebäudes
Die Gemeinde Nebel hat im Jahr 2012 bekanntlich ein nahezu deckungsgleiches Sanierungsvorhaben (inklusive Neubauteil) zum jetzigen Bürgerbegehren nach intensiven und komplexen (Fach-)Planungen und politischen Beratungen aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt.
Das damalige durchgeplante Bauvorhaben berücksichtigte Brandschutz, Barrierefreiheit, energetische Konzeption und ein neues Raum- und Nutzungskonzept. Dadurch konnte eine Förderfähigkeit auch energetischer Maßnahmen erreicht werden. Das Vorhaben konnte dennoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden.
Ein jetzt im Zuge des Bürgerbegehrens von Privatleuten initiiertes, vergleichbares Vorhaben kann - sicherlich auch aus Kostengründen - verständlicher Weise diesen Planungsstand nicht leisten.
Insoweit begründet sich auch in Anlehnung an die gemachten Erfahrungen in der Vergangenheit die einhergehende Skepsis gegenüber dem Bürgerbegehren seitens der Gemeinde.
Wie gestaltet sich die weitere Zukunft des „Haus des Gastes“, wenn sich im Rahmen des angestrebten Bürgerbegehrens und möglichen konkreteren Planungen herausstellt, dass die Kosten aufgrund zwingender Vorgaben für öffentliche Gebäude abermals ein Einstellen der Projektierung zur Folge hat?
Das Bürgerbegehren ist in vielerlei Hinsicht in wichtigen und zukunftsweisenden Fragen wenig konkret und vage. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden im Zuge der Altbausanierung mit Neubauteil die vergleichbaren Kosten eines kompletten Neubaus erreicht.
Das Bürgerbegehren versetzt die Gemeinde um Jahre zurück, als ein vergleichbares Vorhaben aus bereits geschilderten Umständen nicht zur Umsetzung kommen konnte!
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Es ist geplant, im Januar 2024 öffentlich gesondert über das Bürgerbegehren und den Bürgerbescheid zu infomieren.
Wenn Sie sich selber ein Bild vom „Haus des Gastes“ machen möchten, laden wir Sie ein zum
Tag der offenen Tür im "Haus des Gastes" am
Freitag, 19.1.2024, 14:00 Uhr-17:00 Uhr +
Samstag, 20.1.2024, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Podiumsdiskussion im St.-Clemens-Hüs
Montag, 22.1.2024, 19:00 Uhr
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