Folgende Fragen sollten gestellt werden

Funktionalität und Mehrwert

• Welche konkreten Funktionen bietet die Alternativlösung des Bürgerbegehrens im Vergleich zum detaillierten Funktionsangebot des Gemeindeentwurfs und welche Funktionen finden keinen Platz mehr?

• Wie plant man, die fehlenden Funktionen der Alternativlösung zu kompensieren, insbesondere in Bezug auf die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten, die der Gemeindeentwurf bietet?

• Welche Kompensationsmaßnahmen schlägt das Bürgerbegehren vor, um die Unterschiede in der Funktionalität auszugleichen, die nicht berücksichtigt wurden und wie hoch fallen die tatsächlichen Kosten dafür aus?

• Das Raumkonzept des Neubauentwurfs der Gemeinde beruht aus Nachhaltigkeitsgründen insbesondere auf einer flexiblen Nutzungsmöglichkeit der Räume, die sich den mit der Zeit wechselnden Bedürfnissen und Anforderungen anpassen können. Inwiefern berücksichtigt das Bürgerbegehren die langfristigen Bedürfnisse und Entwicklungen der Gemeinde im Vergleich zu dieser zukunftsorientierten Planung der Gemeinde?

 

Denkmalschutz und kulturelles Erbe

• Bekanntermaßen war es ursprünglich das Bestreben der Gemeinde, den Altbau zu erhalten, die Anbauten der 60er-Jahre zu entfernen und durch einen Pavillion-Neubau zu ergänzen, was sich nach entsprechend vertiefter Planung jedoch wirtschaftlich als nicht tragbar erwiesen hat. Worin konkret unterscheidet sich der heutige „Entwurf“ der BI vom damaligen Entwurf der Gemeinde?

• Man stellt bei dem Bürgerbegehren zum Erhalt des Gebäudes heraus, dass es sich dabei um ein besonders schützenswertes Kulturgut handele. Wie bewerten Sie die Aussage des Denkmalamts, dass die Bestandsvilla nicht denkmalgeschützt ist und nicht denkmalwürdig ist im Vergleich beispielsweise zur St.-Clemens-Kirche?

• Könnten Sie konkrete Punkte nennen, die die Villa zu einem kulturellen Erbe machen, das über den Denkmalschutz hinausgeht?

• Angesichts der Aussagen des Denkmalamts zur Nichtdenkmalschutzwürdigkeit der Villa, wie rechtfertigt das Bürgerbegehren den Wunsch nach dem Erhalt der Villa?

 

Barrierefreiheit

• Wie planen Sie, die für öffentliche Bauten zwingend vorgeschriebene Barrierefreiheit in der Bestandsvilla herzustellen, insbesondere in Räumen, in denen dies aufgrund von architektonischen Einschränkungen schwierig sein könnte wie z.B. in den Obergeschossen bzw. den Toiletten im Untergeschoss?

• Wie beabsichtigt das Bürgerbegehren, die Barrierefreiheit in allen Räumen sicherzustellen, insbesondere angesichts der Herausforderungen, die bei der Sanierung der Bestandsvilla auftreten würden?

 

Energetische Sanierung

• Welche Lösungen sehen Sie für die Herausforderungen bei der Innendämmung der Villa, die aufgrund von bauphysikalischen Anforderungen, Nutzflächenverlust und funktionalen Beeinträchtigungen wie z.B. im Treppenhaus entstehen könnten?

• Welcher energetische Standard wird durch die BI angestrebt?

 

Brandschutz

• Herr Prof. Bartram weist in seinem Schreiben darauf hin, dass das bestehende Gebäude derzeit der Gebäudeklasse 4 in Bezug auf den Brandschutz zugeordnet ist und eine aufwändige und umfangreiche Sanierung erforderlich wäre, um die Anforderungen dieser Klasse zu erfüllen. Er schlägt vor, durch eine Umgestaltung die Gebäudeklasse auf 3 herabzustufen, um den Brandschutz zu erleichtern, jedoch wird dies die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten erheblich einschränken. Welche Umgestaltung sieht die BI diesbezüglich vor und welche Nutzungsmöglichkeit ist dann eingeschränkt?

 

Hochwasserschutz und Risikomanagement

• Wie beabsichtigen Sie, das Hochwasserrisiko in Bezug auf die Bestandsvilla zu minimieren, insbesondere da dies im aktuellen Zustand nicht gewährleistet ist?

• Können Sie auf mögliche Konsequenzen eingehen, die durch fehlenden Hochwasserschutz entstehen könnten?

• Wie bewertet das Bürgerbegehren das Risiko von Hochwasserschäden und anderen Katastrophen, die aufgrund des fehlenden Hochwasserschutzes im aktuellen Zustand der Villa auftreten könnten?

• Welche Sicherheitsmaßnahmen schlägt das Bürgerbegehren vor, um diese Risiken zu minimieren, und wie vergleichen sie sich mit den geplanten Maßnahmen der Gemeinde?

 

Kosten und Finanzierung

• Die bislang aufgeworfenen Fragen beinhalten neben den jeweiligen technischen Aspekten selbstverständlich auch monetäre Aspekte. Inwieweit sind die durch Sie vorgeschlagenen Lösungen in Bezug auf Brandschutz, energetische Sanierung, Herstellung der Barrierefreiheit im Altbau, Sicherstellung des Hochwasserschutzes, Umsetzung des Funktionsprogrammes etc. in den von Ihnen benannten Kosten bereits berücksichtigt?

• Inwiefern ist die unterschiedliche Kostenvarianz der vorvertragliche Kostenermittlung Ihrer Variante, die mangels Planungstiefe einen Spielraum von 40% plus minus aufweist, im Vergleich zur Kostenberechnung im Entwurfsstand der Gemeinde mit nur noch 10% Kostenvarianz in Ihrer Kostengegenüberstellung berücksichtigt?

• Für die Finanzierung der Maßnahme – egal ob Erhalt oder Neubau – ist der Einsatz von Fördermitteln in nicht unerheblichem Umfang erforderlich. Die Sanierung des Altbaus ist nicht förderfähig. Welche Finanzierung ist für diesen Anteil von Ihnen vorgesehen und wie beabsichtigen Sie, die zusätzlichen Kosten zu decken, die durch mögliche Unsicherheiten bei der Kostenschätzung entstehen könnten?

• Ist der BI bewusst, dass bei fehlender Finanzierung auch die Variante „Erhalt“ nicht umsetzbar ist und damit die Gefahr besteht, dass es zukünftig kein Haus des Gastes in Nebel mehr geben wird?