Was spricht gegen den Erhalt des Bestandsgebäudes
Die Gemeinde Nebel hat im Jahr 2012 bekanntlich ein nahezu deckungsgleiches Sanierungsvorhaben (inklusive Neubauteil) zum jetzigen Bürgerbegehren nach intensiven und komplexen (Fach-)Planungen und politischen Beratungen aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt.
Das damalige durchgeplante Bauvorhaben berücksichtigte Brandschutz, Barrierefreiheit, energetische Konzeption und ein neues Raum- und Nutzungskonzept. Dadurch konnte eine Förderfähigkeit auch energetischer Maßnahmen erreicht werden. Das Vorhaben konnte dennoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden.
Ein jetzt im Zuge des Bürgerbegehrens von Privatleuten initiiertes, vergleichbares Vorhaben kann - sicherlich auch aus Kostengründen - verständlicher Weise diesen Planungsstand nicht leisten.
Insoweit begründet sich auch in Anlehnung an die gemachten Erfahrungen in der Vergangenheit die einhergehende Skepsis gegenüber dem Bürgerbegehren seitens der Gemeinde.
Wie gestaltet sich die weitere Zukunft des „Haus des Gastes“, wenn sich im Rahmen des angestrebten Bürgerbegehrens und möglichen konkreteren Planungen herausstellt, dass die Kosten aufgrund zwingender Vorgaben für öffentliche Gebäude abermals ein Einstellen der Projektierung zur Folge hat?