Was spricht gegen das Bürgerbegehren?

1. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens lassen die wesentliche Frage der „Finanzierung“ offen. Auf Grundlage der jetzigen Vorstellungen im Bereich „Altbau“ ist eine solide und erforderliche Förderung mindestens zweifelhaft.

2. Das Bürgerbegehren stützt sich auf ein Protokoll mit „gutachterlicher Stellungnahme“ (im Bürgerbegehren als Gutachten ausgewiesen), welches auf Grundlage einer „Inaugenscheinnahme“ im öffentlich zugänglichen Innen- und Außenbereich erstellt wurde. (Quellenangabe)

Darin heißt es u.a.:

a) „Für die Maßnahmen einer energetischen Sanierung ist in jedem Fall eine gesonderte Planung erforderlich.“

- Hier planen die Initiatoren eine moderne Heizungsanlage im Neubauteil, die Teile des Altbaus mitversorgen könnte. Wie weitere Teile des Altbaus versorgt werden, bleibt offen.

- Es wird eine Innendämmung der Außenwände vorgesehen. In der eigenen gutachterlichen Stellungnahme wird es demnach schwierig im Treppenhaus aufgrund der teilweise an der Außenwand liegenden Treppe (vgl. b).

b) „Aber auch für den Brandschutz ist eine gesonderte Planung erforderlich.“

- Laut Initiatoren kann durch die Wohnnutzung (OG/DG) das intakte Jugendstil-Treppenhaus erhalten bleiben.

- In der gutachterlichen Stellungnahme wird anheimgestellt, keine Nutzung für den dauerhaften Aufenthalt für Personen im DG vorzusehen, was die Herstellung des Brandschutzes erheblich erleichtern würde.

Diese erforderlichen Fachplanungen (a+b) wurden seitens der Gemeinde bereits 2012 beauftragt. Selbige zeigten sich seinerzeit bereits komplex und kostentreibend.

c) „Das heißt, die geplante Nutzung sollte sehr sensibel und diesem Haus angemessen gewählt werden.“ (Kein Kommentar erforderlich).

3. Die Initiatoren lassen Fragen zum Hochwasserschutz der Immobilie offen, die der Gemeinde insbesondere in Zeiten des Klimawandels zukunftsorientiert sehr wichtig erscheinen.

4. Was geschieht, wenn das Bürgerbegehren durchgesetzt wird und sich abermals herausstellt, dass ein Sanierungsvorhaben bei fragliche Fördermöglichkeiten abermals nicht finanzierbar ist?