Es besteht im Rahmen des Bürgerbegehrens auch die Pflicht, über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Diese betragen:
10.930.099 € für den Bürgerentscheid 1, Erhalt des Haus des Gastes, zugelassenes Bürgerbegehren
9.343.649 € für den Bürgerentscheid 2, Neubau des Hauses des Gastes, Vorlage der Gemeindevertretung
Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sind mit diesen Kostenschätzungen nicht einverstanden. Sie beziffern die voraussichtlichen Kosten wie folgt:
8.294.110 € für den Bürgerentscheid 1, Erhalt des Haus des Gastes, zugelassenes Bürgerbegehren
10.107.707 € für den Bürgerentscheid 2, Neubau des Hauses des Gastes, Vorlage der Gemeindevertretung
Alle Zahlenangaben sind Bruttobeträge, also die Gesamtkosten einschließlich Umsatzsteuer. Abzuziehen wären Fördermittel Dritter in noch nicht endgültig bekannter Höhe, die dann dem Gemeindehaushalt nicht zur Last fielen.