Beherbergung

Teilnehmende Beherbergungsbetriebe dürfen touristische Übernachtungen gemäß nordfriesischem Konzept nur anbieten, wenn …

  • sich nur Personen gemeinsam aufhalten, die dies gemäß den jeweils gültigen allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen (Angehörige verschiedener Kontaktgruppen müssen zueinander Abstand halten und dürfen sich nicht gemeinsam in den Privatbereichen der Beherbergungsbetriebe aufhalten).
  • jede Kontaktgruppe ein eigenes Bad zur Verfügung hat.
  • beim Betrieb von Spa- und Fitnesseinrichtungen die Coronaregeln der Landesverordnung eingehalten werden.
  • Schwimm-, Spaß- und Badebecken sowie Saunen der Beherbergungsbetriebe (auch draußen) geschlossen bleiben.
  • jeder Übernachtungsgast bereits vor Anreise per Foto/Screenshot gegenüber dem Beherbergungsbetrieb einen negativen Coronatest nachweist (mindestens ein Antigen-Schnelltest), der zum Zeitpunkt des Check-Ins vor Ort nicht älter als 48 Stunden sein wird (ansonsten kein Check-In!).
  • sie die Testergebnisse ihrer Gäste dokumentieren und zusammen mit den Kontaktdaten der Gäste für vier Wochen aufbewahren.
  • sie spätestens 48 Stunden nach Anreise und alle weiteren 48 Stunden während des Aufenthalts bei allen Gästen erneute Coronatests durchführen. Die Beherbergungsbetriebe müssen dafür mit zertifizierten Anbietern zusammenarbeiten oder nach entsprechender Schulung die Tests selbst durchführen. Auch die Folgetestungen sind für 4 Wochen aufzubewahren. 
  • bei positiven Coronatests umgehend nach der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland für Corona-Verdachtsfälle verfahren wird (u. a. Quarantäne, Meldung beim Gesundheitsamt, Überprüfung mittels PCR-Test). Die Beherbergungsbetriebe müssen sich um eine geeignete Unterbringung und Versorgung während der Quarantänezeit kümmern, nötigenfalls müssen sie auch eine sichere Abreise der Gäste organisieren. Der Beherbergungsvertrag muss vorsorglich Bestimmungen für den Quarantänefall enthalten, auch zu den dann entstehenden Kosten. Die Kosten sind durch die Gäste zu tragen.
  • sie die Kontaktdaten der Gäste mit der luca-App erfassen und für vier Wochen aufbewahren. Wer kein Smartphone hat, kann von den Betrieben ersetzweise luca-Schlüsselanhänger bekommen. Auch ist es möglich, die Kontaktdaten als Beherbergungsbetrieb manuell in die luca-Datenbank einzutragen. Kleine Privatvermieter(innen) können von der luca-Nutzung befreit werden.
  • sie sicherstellen, dass die Kontaktdaten und Testergebnisse an die zuständigen Gesundheitsbehörden sowie zur wissenschaftlichen Auswertung weitergeleitet werden dürfen,
  • Gäste sich verpflichten, eine innerhalb von drei Wochen nach der Abreise aufgetretene Corona-Infektion dem Kreisgesundheitsamt Nordfriesland zu melden bzw. durch die heimische Behörde melden zu lassen,
  • sie ihr Personal mindestens zwei Mal wöchentlich auf Corona testen (mindestens Antigen-Schnelltest) und die Ergebnisse dokumentieren.
  • sie für ihren Betrieb ein Hygienekonzept erstellen, das den Anforderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 24.09.2020 entspricht - erweitert um neuere Erkenntnisse: Es sind OP-Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen hoher Schutzstandards wie FFP2 (qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung) in das Konzept einzubeziehen. Abstands- und Hygieneregeln sowie adäquates Lüften müssen in den Hygienekonzepten eine wesentliche Rolle spielen.