Hochwasserschutz

Für den geplanten Neubau war die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunft. Hier finden sich im Bürgerbegehren leider keine belastbaren Aussagen. Gerade in Zeiten klimatischer Veränderungen und Zukunftsinvestitionen in den bekannten Größenordnungen in hochwassergefährdeten Bereichen kann ein schlichtes „Ignorieren“ schon als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden.