Fazit

Das Bürgerbegehren ist in vielerlei Hinsicht in wichtigen und zukunftsweisenden Fragen wenig konkret und vage. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden im Zuge der Altbausanierung mit Neubauteil die vergleichbaren Kosten eines kompletten Neubaus erreicht. 

Das Bürgerbegehren versetzt die Gemeinde um Jahre zurück, als ein vergleichbares Vorhaben aus bereits geschilderten Umständen nicht zur Umsetzung kommen konnte!  

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Es ist geplant, im Januar 2024 öffentlich gesondert über das Bürgerbegehren und den Bürgerbescheid zu infomieren.

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