Strand Norddorf Brücke Sonnenuntergang Amrum©

Ausschreibung Gastrobetrieb Norddorf Strand

Eckdaten zur Ausschreibung:

  • Pachtobjekt
  • „Strandhalle Norddorf", Strunwai 33 am Norddorfer Badestrand zum Betrieb einer Gast-, Schank- und Speisewirtschaft mit Kiosk inklusive Außenterrasse.
  • Räume und Nutzungen können den Objektskizzen entnommen werden.
  • Die Gemeinde plant, das Gebäude großflächig zu renovieren. Deshalb ist die Pacht vorerst befristet und wird dann jeweils um ein weiteres Jahr bis zum dann geplanten Umbau verlängert.
  • Das Pachtverhältnis beginnt am 15.11.2025 oder 15.12.2025 –  je nach Absprache und wird bis zum 31.10.2027 verbindlich abgeschlossen.
  • Der Pachtvertrag kann ggf. um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Gemeinde den Neubautermin Start November 2027 nicht halten kann. Das würde dann im Frühjahr 2027 besprochen werden.
  • Die monatliche Pacht für die Monate vom Pachtbeginn bis einschließlich März 2026 beträgt 2000 € netto.
  • Die monatliche Pacht ab 1.4.2026 bis 31.10.2027 beträgt 3500 € netto.

Für das einzureichende Konzept gibt es folgende Eckdaten,
die beachtet werden müssen:

  • Der Betrieb kann ganzjährig betrieben werden.
  • Betriebsferien und Schließung sind nur außerhalb der Haupt-Ferienzeiten und außerhalb von Feiertagen zulässig.
  • Öffnungszeiten Restaurant während der Ferien sollten ganztätig sein (mittags, nachmittags und abends soll etwas angeboten werden).
  • Außerhalb der Ferien sind kürzere Öffnungszeiten möglich.
  • Öffnungszeiten Kiosk während der Ferien sollten ganztätig sein (zu den Strandzeiten). 12 bis 17 Uhr )
  • Außerhalb der Ferien sind kürzere Öffnungszeiten möglich.
  • Zu den Ferienzeiten ist ein Ruhetag zulässig, außerhalb der Ferien sind mehrere Ruhetage möglich.
  • Das Konzept sollte den Imbissbetrieb für die Strandversorgung sowie den Restaurant-und Terrassenbetrieb abdecken (gerne nennen Sie auch schon beispielhafte Gerichte / Getränke).
  • Der Flugsand auf Terrassen und allen Eingängen ist durch die/ den Pächter*in selber regelmäßig zu entfernen.

Nach Einreichung eines Konzeptes wird der Gemeinderat sich abstimmen und den/ die Bewerber*in Infomieren.,

Die Konzession ist durch die / den Pächter*in zu erlangen.

Alle weiteren vertraglichen Regelungen werden vor Vertragsabschluss besprochen.

Eine Begehung ist nach Absprache mit dem Bürgermeister und dem jetzigen Verpächter möglich

 

Folgendes Inventar, welches der Gemeindegehört, darf genutzt werden soweit es noch vorhanden ist. Es wird aber keine Gewährleistung für die Funktionalität übernommen:

  • Tresen komplett mit Bierleitung
  • 1 Aggregat Restaurant
  • Alle Lautsprecher Decke
  • Alle Deckenstrahler
  • 1 Gläserspülmaschine
  • 1 Dunstabzugshaube
  • 1 Wärmeaustauscher
  • 1 Kühlhaus + Aggregat
  • 1 Verdampfer /Aggregat hängt draußen am Haus an der Wand unter dem Schuppendach 
  • Eingerichtet Toiletten / WC Anlagen
  • Alle Heizkörper und Lüftung im Restaurant
  • 1 Tiefkühlhaus mit Kompressor (im Schuppen außen)

Die Übernahme des restlichen Inventars/ Möbel ist möglich, aber durch den Besitz des jetzigen Pächters ist diese etwaige Übernahme mit ihm zu besprechen.

 

Die oben aufgeführte Beschreibung und dazugehörige
Objektskizzen finden Sie hier als download-pdf