Gastronomie

Teilnehmende Gaststätten dürfen gemäß nordfriesischem Konzept Innen- und Außenbereiche öffnen, wenn …

  • sie die Coronaregeln der Corona-Bekämpfungsverordnung für Gastronomiebetriebe einhalten (§ 7).
  • sie um 23 Uhr schließen (Sperrstunde).
  • sie in ihre Innen- und Außenbereiche nur Gäste lassen, die ein maximal 24 Stunden altes negatives Coronatestergebnis vorweisen können (mindestens Antigen-Schnelltest). Dies gilt nicht für den To-Go-Verkauf. Für Übernachtungsgäste, die eine Gaststätte des Beherbergungsbetriebs nutzen, gilt dies ebenfalls nicht (stattdessen gilt die 48-Stunden-Regelung, nachzulesen im 1. Teil "Beherbergung")
  • sich nur Personen gemeinsam an einem Tisch aufhalten, die dies gemäß den jeweils gültigen allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen (Angehörige verschiedener Kontaktgruppen müssen zueinander Abstand halten). Es wird empfohlen, nur 4er-Tische anzubieten.
  • Gäste und Personal drinnen und draußen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (außer am eigenen Platz).
  • sie die Kontaktdaten der Gäste mit der luca-App erfassen und für vier Wochen aufbewahren. Wer kein Smartphone hat, kann von den Betrieben ersetzweise luca-Schlüsselanhänger bekommen. Auch ist es möglich, die Kontaktdaten als Beherbergungsbetrieb manuell in die luca-Datenbank einzutragen.
  • sie erfassen, ob die Gäste drinnen oder draußen gesessen haben.
  • sie ein Hygienekonzept erstellen, das den Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 24.09.2020 entsprochen hätte - erweitert um die Pflichtbestandteile gemäß der aktuellen Paragraphen 2, 2a, 3, 4 und 8 sowie neuere Erkenntnisse: Es sind OP-Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen hoher Schutzstandards wie FFP2 (qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung) in das Konzept einzubeziehen. Abstands- und Hygieneregeln sowie adäquates Lüften müssen in den Hygienekonzepten eine wesentliche Rolle spielen.
  • sie ihr Hygienekonzept dem Gesundheitsamt anzeigen (keine Genehmigung erforderlich), falls sie mehr als 50 Gäste gleichzeitig bewirten möchten.
  • sie ihr Personal mindestens zwei Mal wöchentlich auf Corona testen (mindestens Antigen-Schnelltest) und die Testergebnisse dokumentieren.