- z.B. an Treppenstufen, die seitlich vom Bohlenweg abzweigen und signalisieren „hier darf der Bohlenweg verlassen werden“
- an Holzpfählen, die den Verlauf der Wege markieren.
- An den naturkundlichen Info-Tafeln am Wegesrand
- …und natürlich fehlen dort die „Betreten verboten“-Schilder